Alle Kunden, die die Leistungen des Zuchthofs Winter in Anspruch nehmen, erkennen die nachstehenden Bedingungen sowie die Deck- und Besamungsbedingungen der jeweiligen Verbände an.
› Diverse Hengste stehen nur in der
Deckart, wie im Katalog oder auf der Website angegeben, zur Verfügung.
› Die
Decksaison beschränkt sich auf den Zeitraum von 15. Jänner bis 30. Juli.
›
Gerichtsstand ist generell Bezirksgericht Jennersdorf/AUT.
›
TG-Sperma wird nur gegen Vorkasse verschickt. TG-Sperma wird pro Portion verkauft. Eine Portion bildet eine Besamung aus einer Anzahl von Pailletten auf Grundlage der Errechnung während des Einfrierens. Verwendung des TG-Spermas erfolgt auf Risiko des Stutenbesitzers/Käufers, es besteht keinerlei Anspruch sowie kein Ersatzanspruch.